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Kaleidoskop e.V. ist
ein gemeinnützig arbeitender Verein, der in das Vereinsregister des
Landes Berlin eingetragen ist.
Er arbeitet ausschließlich
selbstlos, d.h. er erwirtschaftet keine Gewinne und alle Einnahmen kommen
direkt den Kindertagesstätten bzw. sozialen Projekten zugute.
Der
Verein verfolgt den Zweck der Förderung der Jugendhilfe.
Die
Idee des Betreibens von Kindertagesstätten entstand einerseits aus der
Tatsache, dass Kindertagesstätten aus dem öffentlichen Dienst
ausgegliedert werden sollen und andererseits aus dem Bestreben sich an der
Vielfalt der Trägerlandschaft zu beteiligen.
Im
Sommer 2002 gründeten mehrere Gleichgesinnte „Kaleidoskop“, um sich
mit ihrem sozialen Engagement am Gestalten der Kitas zu beteiligen. Die Gründungsmitglieder
sind in unterschiedlichen Berufsgruppen tätig und bringen ihr jeweiliges
Fachwissen sowie ihre unterschiedlichen Sichtweisen in die pädagogische-,
organisatorische- und verwaltungstechnische Arbeit des Vereins ein. So können
wir aus den unterschiedlichen Bereichen wie Sozialwesen, Jugendhilfe,
Wirtschaft und Kultur profitieren.
Institutionelle Rahmenbedingungen
Der
Verein Kaleidoskop e.V. wurde in das Vereinsregister des Amtsgerichtes
Charlottenburg unter der Nummer: 22404 Nz eingetragen.
Der
Verein ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband.
Das
KJHG, das Berliner Kindertagesstättengesetz und das
Kitakostenbeteiligungsgesetz bilden
die gesetzliche Grundlage für die Arbeit.
Die
vorliegende Gemeinnützigkeitsbescheinigung des Finanzamtes für Körperschaften
setzt die Finanzierung durch den Senat voraus. Diese setzt sich wie folgt
zusammen: 78 % der Kosten trägt der Senat von Berlin, 13%
werden durch die Elternbeiträge finanziert und die restlichen 9 %
muss der Verein selbst tragen. Diese Eigenfinanzierung erfolgt durch Fördergelder,
Sponsoring, Spenden oder Sachleistungen.
Im
Rahmen der Betriebserlaubnis betreuen wir Kinder verschiedener
Altersgruppen, aller Nationalitäten unabhängig von ihrer sozialen
Herkunft, am Bedarf der Eltern orientiert.
Die
Kinder sind bei der Unfallkasse Berlin und die Mitarbeiter/innen bei der
Berufsgenossenschaft versichert.
Die
Basis der Mitarbeitervertretung in den Einrichtungen ist das
Personalvertretungsgesetz.
Inhaltliche
Rahmenbedingungen
Die
in den Kindertagesstätten vorliegenden pädagogischen Konzepte werden
übernommen und weitergeführt. Sie bilden die Handlungsgrundlage und
zugleich die Ausgangsbasis für Reflexion, Diskussion, Weiterentwicklung
im Dialog zwischen Erzieher/innen, Eltern, Fachleuten und Träger.
Der
Verein übernimmt die bestehenden Betreuungsverträge auf der Grundlage
der Bedarfsfeststellung durch das Land Berlin.
In
den Kindertagesstätten favorisieren wir die Eigenherstellung der
Mahlzeiten und Getränke unter Berücksichtigung der Bedingungen des
jeweiligen Hauses.
Im Rahmen der Betriebserlaubnis betreuen wir
Kinder verschiedener Altersgruppen.
Die in den
Kindertagesstätten gewählten Elterngremien haben weiterhin Bestand.
Die Öffnungszeiten der
Einrichtungen orientieren sich am Bedarf der Eltern. Wir bieten einen
Regelbetrieb von 6.00 bis 18.00 Uhr an. Für darüber hinausgehenden
Bedarf werden individuelle Lösungen gefunden.
Was
bieten und erwarten wir:
Wir
bieten:
-
wir übernehmen alle interessierten pädagogischen und technischen
Mitarbeiter/innen auf der
Grundlage
des Personalüberleitungsvertrages
- Bezahlung analog BAT-O
-
Urlaubs- und Weihnachtsgeld wird weiterhin gezahlt
-
Anerkennung der Berufsjahre und der Eingruppierung
-
Zahlung der vermögenswirksamen Leistung
-
Altersvorsorge durch Zusatzversicherung
-
Vorgesehen ist die Weiterbeschäftigung des Personals
entsprechend Personalverordnung des
Berliner Kitagesetzes
-
ein hohes Maß an Selbständigkeit und Spielraum für die inhaltliche
Gestaltung der Arbeit
-
Fortbildung und fachliche Beratung und Begleitung
Wir
erwarten:
-
Zusammenarbeit mit anderen Trägern
-
teamfähige, kreative und engagierte Menschen
-
Beteiligung an der Entwicklung innovativer Ideen und Konzepte und die
Bereitschaft zu deren
Durchsetzung
-
Bereitschaft zur Qualifikation, Fortbildung und Beratung
-
die Bedürfnisse von Kindern und Familien in den Mittelpunkt der Arbeit zu
stellen
-
Bereitschaft und Mitarbeit zur Entwicklung eines Qualitätshandbuches
-
Zusammenarbeit mit Eltern und die Öffnung ins Gemeinwesen
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