Kaleidoskop e.V. ist ein gemeinnützig arbeitender Verein, der in das Vereinsregister des Landes Berlin eingetragen ist.

Er arbeitet ausschließlich selbstlos, d.h. er erwirtschaftet keine Gewinne und alle Einnahmen kommen direkt den Kindertagesstätten bzw. sozialen Projekten zugute.

Der Verein verfolgt den Zweck der Förderung der Jugendhilfe.

Die Idee des Betreibens von Kindertagesstätten entstand einerseits aus der Tatsache, dass Kindertagesstätten aus dem öffentlichen Dienst ausgegliedert werden sollen und andererseits  aus dem Bestreben sich an der Vielfalt der Trägerlandschaft zu beteiligen.

Im Sommer 2002 gründeten mehrere Gleichgesinnte „Kaleidoskop“, um sich mit ihrem sozialen Engagement am Gestalten der Kitas zu beteiligen. Die Gründungsmitglieder sind in unterschiedlichen Berufsgruppen tätig und bringen ihr jeweiliges Fachwissen sowie ihre unterschiedlichen Sichtweisen in die pädagogische-, organisatorische- und verwaltungstechnische Arbeit des Vereins ein. So können wir aus den unterschiedlichen Bereichen wie Sozialwesen, Jugendhilfe, Wirtschaft und Kultur profitieren.


Institutionelle Rahmenbedingungen

Der Verein Kaleidoskop e.V. wurde in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Charlottenburg unter der Nummer: 22404 Nz eingetragen.
Der Verein ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband.
Das KJHG, das Berliner Kindertagesstättengesetz und das Kitakostenbeteiligungsgesetz bilden die gesetzliche Grundlage für die Arbeit.
Die vorliegende Gemeinnützigkeitsbescheinigung des Finanzamtes für Körperschaften setzt die Finanzierung durch den Senat voraus. Diese setzt sich wie folgt zusammen: 78 % der Kosten trägt der Senat von Berlin, 13%  werden durch die Elternbeiträge finanziert und die restlichen 9 % muss der Verein selbst tragen. Diese Eigenfinanzierung erfolgt durch Fördergelder, Sponsoring, Spenden oder Sachleistungen.

Im Rahmen der Betriebserlaubnis betreuen wir Kinder verschiedener Altersgruppen, aller Nationalitäten unabhängig von ihrer sozialen Herkunft, am Bedarf der Eltern orientiert.
Die Kinder sind bei der Unfallkasse Berlin und die Mitarbeiter/innen bei der Berufsgenossenschaft versichert.

Die Basis der Mitarbeitervertretung in den Einrichtungen ist das Personalvertretungsgesetz.


Inhaltliche Rahmenbedingungen

Die in den Kindertagesstätten vorliegenden pädagogischen Konzepte werden übernommen und weitergeführt. Sie bilden die Handlungsgrundlage und zugleich die Ausgangsbasis für Reflexion, Diskussion, Weiterentwicklung im Dialog zwischen Erzieher/innen, Eltern, Fachleuten und Träger.

Der Verein übernimmt die bestehenden Betreuungsverträge auf der Grundlage der Bedarfsfeststellung durch das Land Berlin.

In den Kindertagesstätten favorisieren wir die Eigenherstellung der Mahlzeiten und Getränke unter Berücksichtigung der Bedingungen des jeweiligen Hauses.
Im Rahmen der Betriebserlaubnis betreuen wir Kinder verschiedener Altersgruppen. 

Die in den Kindertagesstätten gewählten Elterngremien haben weiterhin Bestand.

Die Öffnungszeiten der Einrichtungen orientieren sich am Bedarf der Eltern. Wir bieten einen Regelbetrieb von 6.00 bis 18.00 Uhr an. Für darüber hinausgehenden Bedarf werden individuelle Lösungen gefunden.

Was bieten und erwarten wir:

Wir bieten:  

-   wir übernehmen alle interessierten pädagogischen und technischen Mitarbeiter/innen auf der 
      Grundlage des Personalüberleitungsvertrages

-   Bezahlung analog BAT-O

-   Urlaubs- und Weihnachtsgeld wird weiterhin gezahlt

-   Anerkennung der Berufsjahre und der Eingruppierung

-   Zahlung der vermögenswirksamen Leistung

-   Altersvorsorge durch Zusatzversicherung 

-   Vorgesehen ist die Weiterbeschäftigung des Personals entsprechend Personalverordnung des
   
Berliner Kitagesetzes

-   ein hohes Maß an Selbständigkeit und Spielraum für die inhaltliche Gestaltung der Arbeit

-   Fortbildung und fachliche Beratung und Begleitung

Wir erwarten:

-  Zusammenarbeit mit anderen Trägern

-  teamfähige, kreative und engagierte Menschen

-  Beteiligung an der Entwicklung innovativer Ideen und Konzepte und die Bereitschaft zu deren
   Durchsetzung

-  Bereitschaft zur Qualifikation, Fortbildung und Beratung

-  die Bedürfnisse von Kindern und Familien in den Mittelpunkt der Arbeit zu stellen

-  Bereitschaft und Mitarbeit zur Entwicklung eines Qualitätshandbuches

-  Zusammenarbeit mit Eltern und die Öffnung ins Gemeinwesen